LeMag hat geschrieben:also das ist umstritten mit den katzen, ob die jetzt als kleintiere gelten oder nicht.
letztendlich kommt es darauf an, was im mietvertrag stehen würde. also wenn da ausdrücklich steht hunde und katzen nicht erlaubt, bzw. nur nach absprache mit dem vermieter müssen sie angegeben werden glaub ich.
Das ist nicht umstritten. Der Makler hat mir das so erklärt:
Steht im Mietvertrag, dass keine Hunde und Katzen erlaubt sind, sind sie nicht erlaubt, fertig. Die Worte Hunde und Katzen müssen dann da stehen.
Wenn pauschal drin steht, "Haustiere verboten", dann ist diese Klausel zumindest fragwürdig, denn Kleintiere (normalerweise Mäuse, Hamster, Meerschweinchen) dürfen nicht verboten werden. "Haustiere verboten" zählt also nicht für Kleintiere. Wenn Katzen nicht explizit erwähnt werden, sind Katzen also nicht von vorneherein ausgeschlossen, sondern man muss unterscheiden:
Wohnungskatzen gelten als Kleintiere --> nicht von "Haustiere verboten" betroffen --> erlaubt
Freigänger sind keine Kleintiere mehr, weil sie Nachbarn belästigen können, also sind sie von "Haustiere verboten" betroffen --> verboten
Ich würde in jedem Fall den Vermieter aufklären und keine Tiere heimlich mitbringen. Außerdem kann man ihm ja entgegen kommen, wie wir, und eine Klausel dem Mietvertrag anhängen, dass man für eventuelle Schäden aufkommt (Man muss die Wohnung ja eh anständig hinterlassen...).
Man sucht wahrscheinlich schon alleine wegen des Hundes etwas länger, denk ich mal... Denn wenn du nen Hund
und Freigänger hast, kommst du mit der Kleintier-Geschichte ja nicht weit... Hunde sind in jedem Fall keine Kleintiere mehr, glaube ich.