Verschwiegenes Tierleid
Sexueller Missbrauch an Tieren
Um es zu begreifen, muss man es mindestens zweimal lesen:
Sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sind in Deutschland nicht
verboten.
Seit 1969 kann jeder seine persönlichen sexuellen Neigungen und Bedürfnisse
durch ein Tier befriedigen, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen
zu müssen. Ob hinter der geschlossenen Stalltür oder in den eigenen vier
Wänden, allein oder zusammen mit anderen Gleichgesinnten, das betroffene
Tier ist rechtlich ungeschützt. Denn das Recht des Tieres beginnt heute erst
dort, wo der Mensch durch seine Handlungen dem Tier erhebliche Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügt. Sind bedeutsame körperliche Verletzungen weder
feststellbar noch beweisbar, so liegt kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
vor. Die sexuelle Handlung selbst kann nach dem Grundsatz "Keine Strafe ohne
Gesetz" nicht geahndet werden.
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Gesetzesluecke
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