Ich hoffe, das ist hier das richtige Unterforum...
Es gibt ein Urteil vom Amtsgericht Mitte zur Katzenhaltung:
"Die Haltung einer Hauskatze ist Bestandteil des üblichen und nach § 535 Abs.1 Satz 1 BGB von dem Vermieter zu gewährenden Mietgebrauchs, sofern nicht ganz konkrete, sich aus dem Mietverhältnis oder der Besonderheit der Mietsache explizit ableitende Interessen des Vermieters der Haltung entgegenstehen und vom Vermieter eingewandt werden." - AZ 119 C 130/14, eingestellt von RA Norbert Wilke -
Besondere Interessen des Vermieters liegen zB. vor, wenn extreme Geruchsbelästigung dazu führt, dass andere Mieter sich beschweren. Das muss der Vermieter nachweisen. Der Haken liegt in der Formulierung "EINER Hauskatze". Mehrere Katzen sind durch dieses Urteil nicht abgesichert.
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Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
- Kitty90
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Danke für die Info!
Ich hab in meinem Mietvertrag gleich schriftlich festgehalten, dass ich zwei Katzen habe. Mein Vermieter meinte, ihm sei es egal - aber mir war es wichtig! Man weiß ja nie
Was mir bei der Wohnungssuche extrem genervt hat, war, dass ich oft auf die Frage "Sind Katzen erlaubt" die Antwort "Eine wäre kein Problem" bekam ... als ich erwähnte, dass ich dann mit zweien einziehen werde bzw holen werde, wurde ziemlich unfreundlich zu mir gesagt, ich bräuchte mich nicht auf die Wohnung(en) "bewerben" ...
ich würde weiterhin immer darauf bestehen, die Katzenhaltung im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Mündlich bringt einem nichts ... und die Gerichtsurteile sind ja leider auch oft Auslegungssache, wie hier mit dem "eine Hauskatze".
Aber das geht ja schon mal in die richtige Richtung
Ich hab in meinem Mietvertrag gleich schriftlich festgehalten, dass ich zwei Katzen habe. Mein Vermieter meinte, ihm sei es egal - aber mir war es wichtig! Man weiß ja nie
Was mir bei der Wohnungssuche extrem genervt hat, war, dass ich oft auf die Frage "Sind Katzen erlaubt" die Antwort "Eine wäre kein Problem" bekam ... als ich erwähnte, dass ich dann mit zweien einziehen werde bzw holen werde, wurde ziemlich unfreundlich zu mir gesagt, ich bräuchte mich nicht auf die Wohnung(en) "bewerben" ...
ich würde weiterhin immer darauf bestehen, die Katzenhaltung im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Mündlich bringt einem nichts ... und die Gerichtsurteile sind ja leider auch oft Auslegungssache, wie hier mit dem "eine Hauskatze".
Aber das geht ja schon mal in die richtige Richtung
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Jo, denke ich auch. Man klärt das besser vorab und macht eine schriftliche Vereinbarung. Als ich hier eingezogen bin, waren allerdings noch keine Katzen in Sicht (nicht mal angedacht), und als ich meine beiden Tigermädels bekam, hatte mein Vermieter gerade einen Mieterhöhungsprozess gegen mich verloren. Da wollte ich lieber nicht zusätzlich auf mich aufmerksam machen...
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Kitty90 hat geschrieben:Danke für die Info!
Ich hab in meinem Mietvertrag gleich schriftlich festgehalten, dass ich zwei Katzen habe. Mein Vermieter meinte, ihm sei es egal - aber mir war es wichtig! Man weiß ja nie
Den Fehler hatten wir gemacht. Es nicht eintragen zu lassen. Gab aber zum Glück nur kurz Probleme, weil sich Frau & Herr Vermieter nicht angesprochen hatten.
Hab glaub während der Besichtigung 5x gefragt ob Katzen wirklich okay sind. Für sie War das kein Thema, solange es Wohnungskatzen sind. Ihr Mann War nicht dabei.
Ein paar Monate später War dann er mit zum Wasserablesen da & hat da total das Theater angefangen. Hat sich zum Glück geklärt, andern Falls wären wir umgezogen. Meine beiden (damals noch mit Kätzin) gebe ich nicht deshalb nicht her.
Obwohl es echt schwer War überhaupt eine Wohnung zu finden. Ich War schwanger mit Zwillingen & dann noch 2 Katzen. Anscheinend ein rotes Tuch für Vermieter.....
- Kitty90
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Mir erging es bei der einen Besichtigung so. Absolute Traumwohnung gewesen - mit ihr hatte ich zweimal extra gesprochen und gefragt, ob Katzen (2) in Ordnung wären. Sie "ja gar kein Problem. Sie liebt Katzen und hat selbst einen Kater" ...
Tja dumm nur, dass ihr Lebensgefährte - dem die Wohnung wohl gehört - nichts von Katzen hält ... bin auf Grund der Katzen dann "ausgeschieden". Ärgerlich war, dass ich den Tag extra nur wegen dieser einen Wohnung 4 Std Fahrt auf mich genommen habe ... und das obwohl ich einen Tag vorher auch schon hoch gefahren bin ... hätte mir die 4Std Fahrt und die halbe Std Besichtigung auch gut anders verplanen können.
Fazit: Selbst wenn man fragt, kann man sich also nicht sicher sein.
In Deutschland gibt es doch nichts besseres als über schriftlichen Wege absolut alles festzuhalten, damit auch alle genug beschäftigt sind
Tja dumm nur, dass ihr Lebensgefährte - dem die Wohnung wohl gehört - nichts von Katzen hält ... bin auf Grund der Katzen dann "ausgeschieden". Ärgerlich war, dass ich den Tag extra nur wegen dieser einen Wohnung 4 Std Fahrt auf mich genommen habe ... und das obwohl ich einen Tag vorher auch schon hoch gefahren bin ... hätte mir die 4Std Fahrt und die halbe Std Besichtigung auch gut anders verplanen können.
Fazit: Selbst wenn man fragt, kann man sich also nicht sicher sein.
In Deutschland gibt es doch nichts besseres als über schriftlichen Wege absolut alles festzuhalten, damit auch alle genug beschäftigt sind
- fanny85
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Meine Schwester hat vor zwei Jahren eine Wohnung gesucht, mit Katze kein Problem aber aufgrund der Schwangerschaft hat sie die Wohnungen meist nicht bekommen. Es hieß immer Katze, kein Problem aber Kinder.....
Mein Vermieter hat wegen der Sache mit meiner Bella in den neuen Mietverträgen die Tierhaltung verboten, ich habe mich geweigert das zu unterschreiben, weswegen er dann geändert wurde. Sicher ist sicher
Mein Vermieter hat wegen der Sache mit meiner Bella in den neuen Mietverträgen die Tierhaltung verboten, ich habe mich geweigert das zu unterschreiben, weswegen er dann geändert wurde. Sicher ist sicher
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Re: Info Mietrecht, AG Berlin-Mitte
Das totale Verbot von Tierhaltung ist nicht rechtsgültig, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Sogar dann, wenn Du unterschrieben hast, kannst Du die Klausel anfechten.
https://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/b ... hnung.html
http://www.immonet.de/umzug/wissenswert ... ltung.html
Eingeschränkte Verbote (Beschränkung auf "Kleintiere") sind dagegen zulässig. Und gefährlich, wenn nicht definiert ist, was ein "Kleintier" ist.
Dass eine Schwangerschaft solche Probleme mit sich bringt, ist ein Skandal.
https://anwalt-im-netz.de/archiv/2013/b ... hnung.html
http://www.immonet.de/umzug/wissenswert ... ltung.html
Eingeschränkte Verbote (Beschränkung auf "Kleintiere") sind dagegen zulässig. Und gefährlich, wenn nicht definiert ist, was ein "Kleintier" ist.
Dass eine Schwangerschaft solche Probleme mit sich bringt, ist ein Skandal.