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FIP Rechtsstreit mit Zuechter
FIP Rechtsstreit mit Züchter
Hallo Zusammen,
Ich bin gaaaaaanz neu im Forum, trotzdem möchte ich auch hier meine Geschichte erzählen.
Ich habe diesen beitrag verfasst, weil ich vor kurzem einen Rechtsstreit mit einer Züchterin hatte.
Da vielleicht einige von euch mit dem gedanken spielen sich eine Rassekatze oder einen Rassehund für viel Geld zu kaufen, möchte ich meinen Rechtsstreit kurz schildern um euch falls dabei was schief geht zu zeigen ob bzw. was ihr machen könnt.
Ich werde in diesem beitrag keine Namen oder Orte verwenden, da dies Rufschädigend wäre.
Aufgrund mangelnder erfahrung mit Züchtern (das war meine 1. Rassekatze überhaupt) habe ich natürlich selber viele fehler schon beim Kauf gemacht.
Ein erfahrener Katzenmensch hätte das kleine mädchen niemals gekauft.
Also ich habe am 13.01.2008 bei einer Katzenzüchterin eine Rassekatze für 460Euro gekauft.(sie hatte noch nicht die letzte Impfung (katzenschnupfen Katzenseuche...also war das insgesamt ein Kaufpreis von 500Euro).Dazu ist zu sagen das die kleine Maus am zeitpunkt der abgabe nur 690g wog und mich das auch schon (auch wenn orientalen sehr zierlich sind) gewundert hat. Aber da alle Katzen bei der Züchterin so aussahen und sie mir versicherte das das normal wäre, habe ich mir nichts böses dabei gedacht.Ich habe dem Züchter 100% -tig vertraut.Ich dachte einfach ..."naja fütterste ein bissl mehr...zunehmen tut sie schon von alleine"
Die kleine Katze hatte von anfang an durchfall und ich war auch vom 1. Tag an mit ihr in behandlung beim Tierarzt doch der Durchfall ließ sich nicht in den Griff kriegen.
Nach 2wochen konnte man merken wie die kleine Maus immer mehr abbaute.
Sie spielte kaum noch und hat fast nur geschlafen.Aber weiterhin sehr gut gefressen.Das spitzengewicht welches sie hier erreicht hatte war 970g.
Ab dem 12.2. habe ich regelmäßig gewogen und meine waage dann für kaputt erklärt.
Denn die Katze nahm täglich um die 20 bis 30g ab.
Als ich dann am 18.2.08 nach Hause kam...konnte sie nicht mehr richtig laufen und torkelte mir entgegen.
Ich hab sie mir sofort geschnappt und bin in die Tierklinik gefahren.
Das was der Arzt mir sagte werde ich mein leben lang nicht vergessen.
Ich habe die kleine aus dem Korb genommen und der Tierarzt hatte sie noch nicht ganz gesehen da sagt er schon "ich glaube nicht das sie die nacht überlebt".
Ich war wie vom Blitz getroffen.
Diagnose Fip.
Für diejenigen unter euch denen das nichts sagt...
kurz erklärt:
Feline Infektiöse Peritonitis.Bauchfellentzündung. Bei Katzen nicht heilbar. Immer tödlich innerhalb weniger tage.
circa 90% aller katzen tragen den Coronavirus in sich. Dieser ist gar nicht so schlimm. Ist die Katze aber immunschwach, kann das Virus Mutieren .
Ist der Virus Mutiert....bricht die FIP aus...und die katze stirbt einen langsamen qualvollen tod.
Am heufigsten kommt die krankheit bei katzenbabys und alten katzen vor da deren immunsystem entweder geschwächt oder aber noch nicht ganz entwickelt ist.
Nunja ich wollte die hoffnung nicht so schnell aufgeben und habe sie die ganze nacht behandelt.(ja der Tierarzt hat sie mir mit nach hause gegeben)
Außerdem war der Test noch nicht gemacht.
Die Tierärztin wollte wenn die Katze am nächsten tag noch lebt ein Röntgenbild machen und Infusionen legen sowie blut abnehemn.
Ich habe allerdings noch am gleichen Tag mit mehreren Tierärzten gesprochen die mir alles sagten das Röntgen nichts bringt um eine Fip festzustellen.
Also bin ich am nächsten tag zum Tierarzt meindes vertrauens gefahren der mir sagte er glaube nicht das das ne Fip wäre.
Er hat der Katze infusionen gelegt vitamine usw usw gespritzt usw usw.(Infusionen weil die kleine Dehydriert war und nichts gefressen hat).Blut abnehmen konnte er nicht da die Katze zu sehr Dehydriert war.
Naja es ging ihr am 20. und am 21 dann auch besser.
Am 22. war ich dann nochmal beim Tierarzt der mir dann ein mittel gegen Durchfall mitgab und Antibiotika.
Ja und samstag.Am 24.2.2008.
Abends um 10Uhr verschlechterte sich der Zustand der kleinen zusehends.
Wir sind sofort in eine andere Tierklinik gefahren.
Weil die maus nicht mehr laufen konnte und nur noch schnappatmung zeigte.
Der Tierarzt hat sein möglichstes getahn.
Aber sie ist dann am 25.2.2008 Um 6.00Uhr morgens endlich gestorben.
Aufgrund beruflicher kontakte haben wir die kleine dann von einem Humanpathologen sezieren lassen.Der uns mitteilte das die Katze folgendes hatte.
Einen Bauchwassererguss (auf den Menschen übertragen hatte sie circa 10l flüssigkeit im freien bauchraum)
Dann durch das Durchfallmittel bedingt Kotsteine im Umfang von 3 und einer länge von 7cm. Das heißt verstopfung.(hätte sie nur das gehabt hätte sie vielleicht operiert werden müssen um sie zu retten)
Eine einblutung der Nierenkapsel durch mechanisches einwirkung von außen (d. h. der Tierarzt hat grenzwertig gearbeitet um ihr das leben zu retten (...durch druck auf den bauch hat er versucht den kot abzuführen)
Dann hatte sie eine Pneumonie das heißt Lungenentzündung...die rechte lunge war nicht mehr zu benutzen (deswegen die schnappatmung)
Naja alles im allem ein ziemlcih qualvoller langsamer scheiß tod. (einschläfer lassen haben wir sie nicht...weil der Tierarzt uns nach hause geschickt hat und wir da in der ganzen aufregen um ehrlich zu sein nicht dran denken wollten und auch nicht dran gedacht haben)klingt blöd aber wenn einem jeder Tierarzt was anderes sagt. Hat man immernoch die hoffnung alles wird gut.
Naja.die Züchetrin haben wir jedenfalls von anfang an informiert und sie sagte sollte die kleine sterben würde sie uns mit den Kosten entgegenkommen.
DAS sagte sie allerdings als Fienchen noch lebte.
Denn als wir ihr von dem tod berichteten wurde sie sehr bösartig und als wir dann bei einem 3.gespräch sagten das wir zumindest den Kaufpreis wieder haben wollen hat sie nur gesagt das wir wenn wir was von ihr wollen uns mit nem anwalt melden sollen und legte auf.
Da wir eine Rechtschutzvericherung haben...haben wir keine sekunde gezögert und uns an einen anwalt unseres vertrauens gewand.Wir haben eh alles verlohren was wir verlieren konnten ... knapp 1000euro und eine wunderbare kleine Katze.
Wirt konnten/und können also nur gewinnen.
Der Anwalt hat sich den Kaufvertrag durchgelesen.
Die wichtigsten zeilen habe ich heraus geschrieben.
Kaufvertrag
Vertragsvereinbarungen:
-Irgendwelche offenen oder verborgenen Mängel sind Frau... nicht bekannt.
-Ansprüche auf Umtausch, Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind nach übergabe des Tieres an den Käufer ausgeschlossen.
Klingt eigendlich ziemlich eindeutig nicht wahr?
Wir haben anspruch auf nix.
Aber es gibt ja da noch unser tolles RECHTSSYSTEM .
In dem Tiere gegenstände sind.
Und wer regelmäßig etwas verkauft...muss mindestens 1 jahr garantie bzw gewährleistung geben.
Um das alles nicht in meinen Worten erklären zu müssen (ich denke da würde ich etwas falsches erklären , da ich kein anwalt bin),
werde ich nun die briefe die die anwälte geschrieben haben kurzerhand(gekürzt) abtippen und mit ins Forum stellen.
Brief 1:
Sehr geehrte Frau...
wir dürfen sie davon in kenntnis etzen , das......hier anwaltlich vertreten wird.
Wie sie sich denken können, geht es um den Kaufvertrag vom 13.01.08, durch den unser Mandant von Ihnen die Rassekatze ......(name der katze)
zum Preis von 460Euro erworben hat. Der Kaufvertrag liegt hier vor.
Wie sie wissen litt das Tier unter FIP. Die Katze trug den Coronavirus bereits in dem Zeitpunkt in sich in dem sie an unseren Mandanten übergeben wurde.
Aufgrund dieser erkrankung ist die Katze leider am 24.02.2008 verstorben.
Rechtlich ist die Katze eine Sache do dass die Gewährleistungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbushces anwendung finden.
Im hinblick darauf, das sie Rassekatzen züchten und regelmäßig zum verkauf anbieten, liegt ein Verbrauchsgüterkauf im sinne der §474 ff. BGB vor.
Danach besteht eine Gewährleistungspflich von zumindest einem Jahr.
Ein Gewährleistungsausschluss ist rechtlich unzulässig.
Zudem ist auf die Regel der Beweislastumkehr gemäß Â§ 476 BGB hinzuweisen
Fest steht also das die von Ihnen verkaufte Rassekatze einen Sachmangel im Rechtssinne aufwies, so dass unser Mandant ihnen gegenüber seine Gewährleitungsrechte hat, die er nun auch geltend macht.
Weil es um einen Stückkauf ging, ist eine ersatzlieferung ausgeschlossen.Außerdem wäre das vertrauen insoweit auch nur eingeschränkt möglich.
Zudem ist unser Mandant surch die Erlebnisse mit der jetzigen Katze doch so betroffen das ein ersatztier ausscheidet.
Neben dem Kaufpreis sind unserem Mandanten nicht unerheblich Behandlungskosten erfallendie unter bezugnahme auf die beigefügten belege wie folgt zusammengestellt werden.
...
...
...
Diesen Betrag verlangt unser Mandant von ihnen im wege des Schadenersatzes ersetzt.Wir dürfen sie auffordern, die zahlungsanweisung auf eines der angegebenen konten vorzunnehmen.wir dürfen ihnen insoweit eine frist setzen bis spätestens zum 17.3.08.
Mit freunlichem Gruß
Auf diese schreiben hat sie leider nicht reagiert.
Also hat unser anwalt Klage erhoben.
(in dem schreiben der klage steht das was oben steht nur etwas förmlicher)
2.) Nunja nach langem warten haben wir nun einen Termin zur Güterverhandlung bekommen 2.Juni 2008.Der aber jetzt wieder abgesagt wurde da das Gericht einen vergleich vorgeschlagen hat.
4.) Vergleich
1.das Gericht schlägt den Parteien folgenden Vergleich vor.
Die beklagte zahlt dem kläger noch einen Betrag von 520euro . Damit sind alle gegenseitigen Forderungen aus dem Rechtsstreit erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der beklgten bleibt nachgelassen den betrag von 520Euro in monatlichen Raten in höhe von 100euro (letzte rate 120euro) beginnend ab dem 5.7.2008 jeweils zum 5.eines monats zu zahlen.
Kommt der Beklagte mit einer Rate in verzug wird der gesamte restbetrag sofort fällig und ist mit zinsen in höhe von 5 prozentpunkten über den Basiszins zu verzinsen.
2.Den Parteien wird aufgegeben schriftlich mitzeteilen, ob sie mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden sind. Es kann gemäß $278Abs 6ZPO verfahren werden.
3.der termin vom 2.6.2008 wird aufgehoben.
Mit freundlichem Gruß
Amtsgericht...
Nunja wir haben natürlich sofort zugestimmt.
Da wir tatsächlich nur den kaufpreis wieder haben wollten.
Und nach wiederum langer wartezeit....
Hat die Züchterin zugestimmt und das Urteil wurde gefällt
Zusätzlich ist zu sagen .
Das es noch folgendes dazu zu sagen gibt.
Das Tierschutzgesetz regelt relativ eindeutig, ab wann der schritt vom hobby zum gewerbe getätigt wurde.
Die vorraussetzung sind in der Regel erfüllt,
wenn drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr würfe pro Jahr vorliegen.
Bei Katzen gilt der Faktor 5.
Bei Kaninchen und chinchillas und meerschweinchen wird der nachwuch als maßstab herangezogen.
Unter 100Jungtieren gilt es noch als hobbyzucht.
(Quelle ein herz für Tiere Juni 200
Da in unserm Fall die Züchterin bereits 2 würfe da hatte als wir fienchen gekauft haben (und noch einen erwartet hat) und mindesten 9 erwachsene katzen(zuchtfähige) hatte ist diese sache recht eindeutig.
Dieses habe ich nun alles verfasst um euch und denen die Betroffen sind zu zeigen das man sich wehren kann.
Es geht hier nicht um die krankheit fip als solche.Denn in der seriösesten zucht kann dies vorkommen.
Es geht um den Rechtsstreit um euch zu zeigen das man sich wehren kann.
Uns wurde damals auch abgeraten einen anwalt einzuschalten (von anderen züchtern, von tierärzten und von zuchtverbänden)
Aber das es sich lohnt zu lämpfen sieht man an unser "erfolg".
Lieben Gruß Nadine
Ich bin gaaaaaanz neu im Forum, trotzdem möchte ich auch hier meine Geschichte erzählen.
Ich habe diesen beitrag verfasst, weil ich vor kurzem einen Rechtsstreit mit einer Züchterin hatte.
Da vielleicht einige von euch mit dem gedanken spielen sich eine Rassekatze oder einen Rassehund für viel Geld zu kaufen, möchte ich meinen Rechtsstreit kurz schildern um euch falls dabei was schief geht zu zeigen ob bzw. was ihr machen könnt.
Ich werde in diesem beitrag keine Namen oder Orte verwenden, da dies Rufschädigend wäre.
Aufgrund mangelnder erfahrung mit Züchtern (das war meine 1. Rassekatze überhaupt) habe ich natürlich selber viele fehler schon beim Kauf gemacht.
Ein erfahrener Katzenmensch hätte das kleine mädchen niemals gekauft.
Also ich habe am 13.01.2008 bei einer Katzenzüchterin eine Rassekatze für 460Euro gekauft.(sie hatte noch nicht die letzte Impfung (katzenschnupfen Katzenseuche...also war das insgesamt ein Kaufpreis von 500Euro).Dazu ist zu sagen das die kleine Maus am zeitpunkt der abgabe nur 690g wog und mich das auch schon (auch wenn orientalen sehr zierlich sind) gewundert hat. Aber da alle Katzen bei der Züchterin so aussahen und sie mir versicherte das das normal wäre, habe ich mir nichts böses dabei gedacht.Ich habe dem Züchter 100% -tig vertraut.Ich dachte einfach ..."naja fütterste ein bissl mehr...zunehmen tut sie schon von alleine"
Die kleine Katze hatte von anfang an durchfall und ich war auch vom 1. Tag an mit ihr in behandlung beim Tierarzt doch der Durchfall ließ sich nicht in den Griff kriegen.
Nach 2wochen konnte man merken wie die kleine Maus immer mehr abbaute.
Sie spielte kaum noch und hat fast nur geschlafen.Aber weiterhin sehr gut gefressen.Das spitzengewicht welches sie hier erreicht hatte war 970g.
Ab dem 12.2. habe ich regelmäßig gewogen und meine waage dann für kaputt erklärt.
Denn die Katze nahm täglich um die 20 bis 30g ab.
Als ich dann am 18.2.08 nach Hause kam...konnte sie nicht mehr richtig laufen und torkelte mir entgegen.
Ich hab sie mir sofort geschnappt und bin in die Tierklinik gefahren.
Das was der Arzt mir sagte werde ich mein leben lang nicht vergessen.
Ich habe die kleine aus dem Korb genommen und der Tierarzt hatte sie noch nicht ganz gesehen da sagt er schon "ich glaube nicht das sie die nacht überlebt".
Ich war wie vom Blitz getroffen.
Diagnose Fip.
Für diejenigen unter euch denen das nichts sagt...
kurz erklärt:
Feline Infektiöse Peritonitis.Bauchfellentzündung. Bei Katzen nicht heilbar. Immer tödlich innerhalb weniger tage.
circa 90% aller katzen tragen den Coronavirus in sich. Dieser ist gar nicht so schlimm. Ist die Katze aber immunschwach, kann das Virus Mutieren .
Ist der Virus Mutiert....bricht die FIP aus...und die katze stirbt einen langsamen qualvollen tod.
Am heufigsten kommt die krankheit bei katzenbabys und alten katzen vor da deren immunsystem entweder geschwächt oder aber noch nicht ganz entwickelt ist.
Nunja ich wollte die hoffnung nicht so schnell aufgeben und habe sie die ganze nacht behandelt.(ja der Tierarzt hat sie mir mit nach hause gegeben)
Außerdem war der Test noch nicht gemacht.
Die Tierärztin wollte wenn die Katze am nächsten tag noch lebt ein Röntgenbild machen und Infusionen legen sowie blut abnehemn.
Ich habe allerdings noch am gleichen Tag mit mehreren Tierärzten gesprochen die mir alles sagten das Röntgen nichts bringt um eine Fip festzustellen.
Also bin ich am nächsten tag zum Tierarzt meindes vertrauens gefahren der mir sagte er glaube nicht das das ne Fip wäre.
Er hat der Katze infusionen gelegt vitamine usw usw gespritzt usw usw.(Infusionen weil die kleine Dehydriert war und nichts gefressen hat).Blut abnehmen konnte er nicht da die Katze zu sehr Dehydriert war.
Naja es ging ihr am 20. und am 21 dann auch besser.
Am 22. war ich dann nochmal beim Tierarzt der mir dann ein mittel gegen Durchfall mitgab und Antibiotika.
Ja und samstag.Am 24.2.2008.
Abends um 10Uhr verschlechterte sich der Zustand der kleinen zusehends.
Wir sind sofort in eine andere Tierklinik gefahren.
Weil die maus nicht mehr laufen konnte und nur noch schnappatmung zeigte.
Der Tierarzt hat sein möglichstes getahn.
Aber sie ist dann am 25.2.2008 Um 6.00Uhr morgens endlich gestorben.
Aufgrund beruflicher kontakte haben wir die kleine dann von einem Humanpathologen sezieren lassen.Der uns mitteilte das die Katze folgendes hatte.
Einen Bauchwassererguss (auf den Menschen übertragen hatte sie circa 10l flüssigkeit im freien bauchraum)
Dann durch das Durchfallmittel bedingt Kotsteine im Umfang von 3 und einer länge von 7cm. Das heißt verstopfung.(hätte sie nur das gehabt hätte sie vielleicht operiert werden müssen um sie zu retten)
Eine einblutung der Nierenkapsel durch mechanisches einwirkung von außen (d. h. der Tierarzt hat grenzwertig gearbeitet um ihr das leben zu retten (...durch druck auf den bauch hat er versucht den kot abzuführen)
Dann hatte sie eine Pneumonie das heißt Lungenentzündung...die rechte lunge war nicht mehr zu benutzen (deswegen die schnappatmung)
Naja alles im allem ein ziemlcih qualvoller langsamer scheiß tod. (einschläfer lassen haben wir sie nicht...weil der Tierarzt uns nach hause geschickt hat und wir da in der ganzen aufregen um ehrlich zu sein nicht dran denken wollten und auch nicht dran gedacht haben)klingt blöd aber wenn einem jeder Tierarzt was anderes sagt. Hat man immernoch die hoffnung alles wird gut.
Naja.die Züchetrin haben wir jedenfalls von anfang an informiert und sie sagte sollte die kleine sterben würde sie uns mit den Kosten entgegenkommen.
DAS sagte sie allerdings als Fienchen noch lebte.
Denn als wir ihr von dem tod berichteten wurde sie sehr bösartig und als wir dann bei einem 3.gespräch sagten das wir zumindest den Kaufpreis wieder haben wollen hat sie nur gesagt das wir wenn wir was von ihr wollen uns mit nem anwalt melden sollen und legte auf.
Da wir eine Rechtschutzvericherung haben...haben wir keine sekunde gezögert und uns an einen anwalt unseres vertrauens gewand.Wir haben eh alles verlohren was wir verlieren konnten ... knapp 1000euro und eine wunderbare kleine Katze.
Wirt konnten/und können also nur gewinnen.
Der Anwalt hat sich den Kaufvertrag durchgelesen.
Die wichtigsten zeilen habe ich heraus geschrieben.
Kaufvertrag
Vertragsvereinbarungen:
-Irgendwelche offenen oder verborgenen Mängel sind Frau... nicht bekannt.
-Ansprüche auf Umtausch, Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind nach übergabe des Tieres an den Käufer ausgeschlossen.
Klingt eigendlich ziemlich eindeutig nicht wahr?
Wir haben anspruch auf nix.
Aber es gibt ja da noch unser tolles RECHTSSYSTEM .
In dem Tiere gegenstände sind.
Und wer regelmäßig etwas verkauft...muss mindestens 1 jahr garantie bzw gewährleistung geben.
Um das alles nicht in meinen Worten erklären zu müssen (ich denke da würde ich etwas falsches erklären , da ich kein anwalt bin),
werde ich nun die briefe die die anwälte geschrieben haben kurzerhand(gekürzt) abtippen und mit ins Forum stellen.
Brief 1:
Sehr geehrte Frau...
wir dürfen sie davon in kenntnis etzen , das......hier anwaltlich vertreten wird.
Wie sie sich denken können, geht es um den Kaufvertrag vom 13.01.08, durch den unser Mandant von Ihnen die Rassekatze ......(name der katze)
zum Preis von 460Euro erworben hat. Der Kaufvertrag liegt hier vor.
Wie sie wissen litt das Tier unter FIP. Die Katze trug den Coronavirus bereits in dem Zeitpunkt in sich in dem sie an unseren Mandanten übergeben wurde.
Aufgrund dieser erkrankung ist die Katze leider am 24.02.2008 verstorben.
Rechtlich ist die Katze eine Sache do dass die Gewährleistungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbushces anwendung finden.
Im hinblick darauf, das sie Rassekatzen züchten und regelmäßig zum verkauf anbieten, liegt ein Verbrauchsgüterkauf im sinne der §474 ff. BGB vor.
Danach besteht eine Gewährleistungspflich von zumindest einem Jahr.
Ein Gewährleistungsausschluss ist rechtlich unzulässig.
Zudem ist auf die Regel der Beweislastumkehr gemäß Â§ 476 BGB hinzuweisen
Fest steht also das die von Ihnen verkaufte Rassekatze einen Sachmangel im Rechtssinne aufwies, so dass unser Mandant ihnen gegenüber seine Gewährleitungsrechte hat, die er nun auch geltend macht.
Weil es um einen Stückkauf ging, ist eine ersatzlieferung ausgeschlossen.Außerdem wäre das vertrauen insoweit auch nur eingeschränkt möglich.
Zudem ist unser Mandant surch die Erlebnisse mit der jetzigen Katze doch so betroffen das ein ersatztier ausscheidet.
Neben dem Kaufpreis sind unserem Mandanten nicht unerheblich Behandlungskosten erfallendie unter bezugnahme auf die beigefügten belege wie folgt zusammengestellt werden.
...
...
...
Diesen Betrag verlangt unser Mandant von ihnen im wege des Schadenersatzes ersetzt.Wir dürfen sie auffordern, die zahlungsanweisung auf eines der angegebenen konten vorzunnehmen.wir dürfen ihnen insoweit eine frist setzen bis spätestens zum 17.3.08.
Mit freunlichem Gruß
Auf diese schreiben hat sie leider nicht reagiert.
Also hat unser anwalt Klage erhoben.
(in dem schreiben der klage steht das was oben steht nur etwas förmlicher)
2.) Nunja nach langem warten haben wir nun einen Termin zur Güterverhandlung bekommen 2.Juni 2008.Der aber jetzt wieder abgesagt wurde da das Gericht einen vergleich vorgeschlagen hat.
4.) Vergleich
1.das Gericht schlägt den Parteien folgenden Vergleich vor.
Die beklagte zahlt dem kläger noch einen Betrag von 520euro . Damit sind alle gegenseitigen Forderungen aus dem Rechtsstreit erledigt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der beklgten bleibt nachgelassen den betrag von 520Euro in monatlichen Raten in höhe von 100euro (letzte rate 120euro) beginnend ab dem 5.7.2008 jeweils zum 5.eines monats zu zahlen.
Kommt der Beklagte mit einer Rate in verzug wird der gesamte restbetrag sofort fällig und ist mit zinsen in höhe von 5 prozentpunkten über den Basiszins zu verzinsen.
2.Den Parteien wird aufgegeben schriftlich mitzeteilen, ob sie mit diesem Vergleichsvorschlag einverstanden sind. Es kann gemäß $278Abs 6ZPO verfahren werden.
3.der termin vom 2.6.2008 wird aufgehoben.
Mit freundlichem Gruß
Amtsgericht...
Nunja wir haben natürlich sofort zugestimmt.
Da wir tatsächlich nur den kaufpreis wieder haben wollten.
Und nach wiederum langer wartezeit....
Hat die Züchterin zugestimmt und das Urteil wurde gefällt
Zusätzlich ist zu sagen .
Das es noch folgendes dazu zu sagen gibt.
Das Tierschutzgesetz regelt relativ eindeutig, ab wann der schritt vom hobby zum gewerbe getätigt wurde.
Die vorraussetzung sind in der Regel erfüllt,
wenn drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr würfe pro Jahr vorliegen.
Bei Katzen gilt der Faktor 5.
Bei Kaninchen und chinchillas und meerschweinchen wird der nachwuch als maßstab herangezogen.
Unter 100Jungtieren gilt es noch als hobbyzucht.
(Quelle ein herz für Tiere Juni 200
Da in unserm Fall die Züchterin bereits 2 würfe da hatte als wir fienchen gekauft haben (und noch einen erwartet hat) und mindesten 9 erwachsene katzen(zuchtfähige) hatte ist diese sache recht eindeutig.
Dieses habe ich nun alles verfasst um euch und denen die Betroffen sind zu zeigen das man sich wehren kann.
Es geht hier nicht um die krankheit fip als solche.Denn in der seriösesten zucht kann dies vorkommen.
Es geht um den Rechtsstreit um euch zu zeigen das man sich wehren kann.
Uns wurde damals auch abgeraten einen anwalt einzuschalten (von anderen züchtern, von tierärzten und von zuchtverbänden)
Aber das es sich lohnt zu lämpfen sieht man an unser "erfolg".
Lieben Gruß Nadine
- Bastet
- Katzenexperte
- Beiträge: 4429
- Registriert: 05.01.2008 02:35
- Land: Deutschland
- Wohnort: 69221 Dossenheim
- Kontaktdaten:
...Sorry, hatte die mail nur überflogen und jetzt richtig gelesen und daher meinen alten Text gelöscht.
Die Informationen sind für mich nicht neu, habe zehn Semester Jura hinter mir
Und um die Uhrzeit bin ich noch zu faul, irgendwelche Kommentare abzugeben. Nur eines:
Liebe Nadine,
ich drück dich ganz fest und finde es wirklich sehr schade, dass ihr die Kleine nur für eine so kurze und schreckliche Zeit hattet in euer Herz schließen können. Die arme Maus muss ja furchtbar gelitten haben.
Na ja, wenigstens ging der Rechtsstreit halbwegs befriedigend aus.
Frage:
Was habt ihr denn für einen Bekanntenkreis? Fehlt nur noch der befreundete Steuerberater
Das mit dem "Hobby" regelt nicht nur das TierSchG, sonder auch das BGB.
Das Ganze nennt sich "Liebhaberei"
Und wehren kann man sich immer, egal in welchem Bereich.
So schlecht ist unser Rechtssystem nämlich gar nicht. Man muss nur wissen, wo man anfängt und welchen Weg man gehen muss
LG Annette
Die Informationen sind für mich nicht neu, habe zehn Semester Jura hinter mir

Und um die Uhrzeit bin ich noch zu faul, irgendwelche Kommentare abzugeben. Nur eines:
Liebe Nadine,
ich drück dich ganz fest und finde es wirklich sehr schade, dass ihr die Kleine nur für eine so kurze und schreckliche Zeit hattet in euer Herz schließen können. Die arme Maus muss ja furchtbar gelitten haben.
Na ja, wenigstens ging der Rechtsstreit halbwegs befriedigend aus.
Frage:
Was habt ihr denn für einen Bekanntenkreis? Fehlt nur noch der befreundete Steuerberater

Das mit dem "Hobby" regelt nicht nur das TierSchG, sonder auch das BGB.
Das Ganze nennt sich "Liebhaberei"
Und wehren kann man sich immer, egal in welchem Bereich.
So schlecht ist unser Rechtssystem nämlich gar nicht. Man muss nur wissen, wo man anfängt und welchen Weg man gehen muss

LG Annette
- Karin
- Katzenexperte
- Beiträge: 1655
- Registriert: 17.01.2008 08:47
- Land: Deutschland
- Wohnort: Obersulm
Hallo Nadine,
erst einmal mein herzliches Beileid zum Verlust der kleinen Katze! Ich weiß, das hilt nicht wirklich, aber ich kenne die Situation leider nur zu gut.
Dann möchte ich dir, auch wenn es mich (noch) nicht betrifft, danken, dass du dir diese Mühe gemacht hast, das alles hier zu notieren. Sicher ist es für die eine oder den anderen hilfreich.
Außerdem finde ich es gut, wenn man sich wehrt, auch in unserem Rechtssystem.
Wir hatten Ende letzten Jahres zwei Brüderchen aus dem Tierheim geholt, von denen der eine dann auch im Januar schon mit FIP eingeschläfert werden musste. Das Tierheim hat uns kommentarlos, obwohl wir nichts dergleichen gesagt oder gar gefordert hatten, ein weiteres Katerchen mitgegeben, unentgeltlich natürlich. Sie haben auch angeboten, dass wir mit beiden noch länger zur Tierheimärztin kommen könnten, wenn etwas sein sollte. Und Tierheim ist nicht Züchter! Wir haben dann dem Tierheim eine Spende zukommen lassen, weil wir gesagt haben, dass wir die REaktion echt gut fanden. Die wissen schließlich auch nicht, wo die Katzen herkommen und was sie vielleicht schon mitbringen.
Euch wünsche ich viel Kraft und vielleicht bald ein neues Kätzchen?
Liebe Grüße, Karin
erst einmal mein herzliches Beileid zum Verlust der kleinen Katze! Ich weiß, das hilt nicht wirklich, aber ich kenne die Situation leider nur zu gut.
Dann möchte ich dir, auch wenn es mich (noch) nicht betrifft, danken, dass du dir diese Mühe gemacht hast, das alles hier zu notieren. Sicher ist es für die eine oder den anderen hilfreich.
Außerdem finde ich es gut, wenn man sich wehrt, auch in unserem Rechtssystem.
Wir hatten Ende letzten Jahres zwei Brüderchen aus dem Tierheim geholt, von denen der eine dann auch im Januar schon mit FIP eingeschläfert werden musste. Das Tierheim hat uns kommentarlos, obwohl wir nichts dergleichen gesagt oder gar gefordert hatten, ein weiteres Katerchen mitgegeben, unentgeltlich natürlich. Sie haben auch angeboten, dass wir mit beiden noch länger zur Tierheimärztin kommen könnten, wenn etwas sein sollte. Und Tierheim ist nicht Züchter! Wir haben dann dem Tierheim eine Spende zukommen lassen, weil wir gesagt haben, dass wir die REaktion echt gut fanden. Die wissen schließlich auch nicht, wo die Katzen herkommen und was sie vielleicht schon mitbringen.
Euch wünsche ich viel Kraft und vielleicht bald ein neues Kätzchen?
Liebe Grüße, Karin
- Gyde_S
- Katzenexperte
- Beiträge: 4141
- Registriert: 03.09.2007 11:38
- Katzenrasse: 2 Perser
- Land: Deutschland
- Wohnort: 52223 Stolberg
Hallo nadine. Auch von mir erstmal herzliches Beileid wegen der Kleinen und danke für deine Mühe das hier aufzuschreiben! Wenn man so eine versicherung hat, ist das sicherlich eine gute Lösung. Ich persönlich habe so etwas nicht und könnte mir auch (momentan) keinen Anwalt leisten wenn so etwas vorfallen würde. das ist das problem. Anwälte kosten viel Geld.
Aber schön (im rahmen der Gegebenheiten), dass ihr wenigstens dort einen Erfolg hattet.
Und wie du schon anfangs sagtest, mit offenen Augen zum Züchter gehen und daran schon aussortieren. habe gestern auch einen Thread dazu geschrieben, da ich das auch sehr wichtig finde.
Wünsch dir alles Gute. LG, Gyde
Aber schön (im rahmen der Gegebenheiten), dass ihr wenigstens dort einen Erfolg hattet.
Und wie du schon anfangs sagtest, mit offenen Augen zum Züchter gehen und daran schon aussortieren. habe gestern auch einen Thread dazu geschrieben, da ich das auch sehr wichtig finde.
Wünsch dir alles Gute. LG, Gyde
-
- Katzenexperte
- Beiträge: 3904
- Registriert: 21.01.2008 12:52
Das sind Javanesen/Mandarin/ Orientalisch langhaarkatzen.
lol 3namen für eine rasse.
Wenn die 2 kleine groß sind werde ich selbst eine MINIZUCHt aufmachen. Das heißt erstmal nur ein Wurf.
Diese Katzen sind einfach einmalig.
Sie haben keine Unterwolle und sind deswegen super weich und sie haaren kaum.Außerdem braucht man sie nicht bürsten.
Der Charakter ist anhänglich verspielt verschmust und laut. Da sie zu den Orientalen zählen reden sie viel.
Das verhalten ähnelt einem Hund. Aportieren von spielzeug oderdas pausenlose hinterherlaufen sind bei ihnen nicht ungewöhnlich.
Außerdem haben diese Katzen etwas sehr edeles an sich....eine freundin sagte mal das sie sie an die Katze Bastet erinnern.
Diese Katzen sind einfach einmalig.
Also wegen FIP und wartezeit.
Wir haben alles desinfiziert.Und die 2 kleinen haben wir vor 5wochen bekommen.
Wobei zu sagen ist das der CORONAERREGER in (fast)jeder Katze ist.Das heißt aber nicht das sie automatisch FIP bekommt.Erst wenn dieser erreger Mutiert kommt es zum ausbruch der krankheit.(mutieren tut er bei immunschwäche)
Ist ne recht komplizierte sache.
Liebe Grüße Nadine
lol 3namen für eine rasse.
Wenn die 2 kleine groß sind werde ich selbst eine MINIZUCHt aufmachen. Das heißt erstmal nur ein Wurf.
Diese Katzen sind einfach einmalig.
Sie haben keine Unterwolle und sind deswegen super weich und sie haaren kaum.Außerdem braucht man sie nicht bürsten.
Der Charakter ist anhänglich verspielt verschmust und laut. Da sie zu den Orientalen zählen reden sie viel.
Das verhalten ähnelt einem Hund. Aportieren von spielzeug oderdas pausenlose hinterherlaufen sind bei ihnen nicht ungewöhnlich.
Außerdem haben diese Katzen etwas sehr edeles an sich....eine freundin sagte mal das sie sie an die Katze Bastet erinnern.
Diese Katzen sind einfach einmalig.
Also wegen FIP und wartezeit.
Wir haben alles desinfiziert.Und die 2 kleinen haben wir vor 5wochen bekommen.
Wobei zu sagen ist das der CORONAERREGER in (fast)jeder Katze ist.Das heißt aber nicht das sie automatisch FIP bekommt.Erst wenn dieser erreger Mutiert kommt es zum ausbruch der krankheit.(mutieren tut er bei immunschwäche)
Ist ne recht komplizierte sache.
Liebe Grüße Nadine
-
- Katzenexperte
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- Registriert: 21.01.2008 12:52
- Karin
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- Registriert: 17.01.2008 08:47
- Land: Deutschland
- Wohnort: Obersulm
@Nadine: Ja, das mit FIP ist kompliziert. Wir hatten auch zwei Brüder aus dem Tierheim. Den einen mussten wir im Alter von nur 8 Monaten im Januar damit einschläfern lassen. Zic lebte da ja logischerweise auch schon bei uns. Und bisher - Gott sei Dank - hat er kein FIP. Obwohl es schon mal den Verdacht gab, der sich dann als Darmschleimhautentzündung herausstellte. Panther hat zunächst in der Einliegerwohnung gelebt und nach dem gründlichen, mehrfachen Desinfizieren und einer Impfung für ihn (die allerdings keine Garantie ist) lebt er nun gemeinsam mit Zic im gesamten Haus. Bisher auch bei ihm keinerlei Anzeichen. Aber die Angst bleibt ....
Armes Fienchen
Danke für den tollen Bericht! Rechtsschutz ist schon was feines. Eine riesen Sauerrei euch eine todkranke Katze anzudrehen.
Ich denke mal deine beiden Süßen sind jetzt von einem richtigem Züchter. Wann steht denn die erste Ausstellung an? Währe ja eine Supergelegenheit hier mal Bilder von ner Katzenausstellung zu zeigen

Danke für den tollen Bericht! Rechtsschutz ist schon was feines. Eine riesen Sauerrei euch eine todkranke Katze anzudrehen.
Ich denke mal deine beiden Süßen sind jetzt von einem richtigem Züchter. Wann steht denn die erste Ausstellung an? Währe ja eine Supergelegenheit hier mal Bilder von ner Katzenausstellung zu zeigen

ich habe mir einen Katzenverein ausgesucht bei dem es einem freigestellt ist auf solche veranstaltungen zu gehen.
Da ich persönlich diese Katzensustellungen nicht mag.
Ich möchte meinen Tieren nicht antun in kleine käfige gesteckt zu werden, von hunderten begafft und von wildfremden vor leuten begutachtet zu werden.
Die bekommen ja schon nen herzkasper wenn wir nur auto fahren.
Lieben Gruß Nadine
Da ich persönlich diese Katzensustellungen nicht mag.
Ich möchte meinen Tieren nicht antun in kleine käfige gesteckt zu werden, von hunderten begafft und von wildfremden vor leuten begutachtet zu werden.
Die bekommen ja schon nen herzkasper wenn wir nur auto fahren.

Lieben Gruß Nadine
- ankhsunamun
- Katzenprofi
- Beiträge: 345
- Registriert: 03.03.2008 20:50
- Katzenrasse: Bengale, EKH
- Wohnort: linz
Auch von mir einmal ein herzliches hallo.
Dass du deinen Katzen Ausstellungen ersparen möchtest, verstehe ich. Aber auf Ausstellungen wird ja auch tierärztlich untersucht (ob keine zuchtausschließenden Gründe vorhanden sind)... und zum züchten braucht man nur eine einzige Ausstellung zu besuchen in der die Zuchttaugleichkeit bestätigt wird. Somit denke ich ist das vertretbar und ich glaube auch die Seriosität ist mir diesbezüglich ein wenig höher, als bei Zuchtverbänden wo diese Kontrolle nicht gegeben ist.
Wünsche euch aber dennoch mit dieser edlen Rasse alles Gute.
Lg
Andrea
Dass du deinen Katzen Ausstellungen ersparen möchtest, verstehe ich. Aber auf Ausstellungen wird ja auch tierärztlich untersucht (ob keine zuchtausschließenden Gründe vorhanden sind)... und zum züchten braucht man nur eine einzige Ausstellung zu besuchen in der die Zuchttaugleichkeit bestätigt wird. Somit denke ich ist das vertretbar und ich glaube auch die Seriosität ist mir diesbezüglich ein wenig höher, als bei Zuchtverbänden wo diese Kontrolle nicht gegeben ist.
Wünsche euch aber dennoch mit dieser edlen Rasse alles Gute.
Lg
Andrea
Zuletzt geändert von ankhsunamun am 18.07.2008 14:17, insgesamt 1-mal geändert.