Bastet hat geschrieben:Lies dir mal die Inhaltsgabe von RC genau durch.
Und dann fragst du bitte Lady G. was der Unterschied zwischen "Geflügelmehl" und "Geflügelfleischmehl" ist.
Bei RC steht Tiermehl an erster Stelle, kein Getreide, so wie bei Aldi-TroFu.
Und ich weiß, wo der Unterschied zwischen Tiermehl und Tierfleischmehl liegt. Darum geht es doch hier garnicht.
Zu der Verarbeitung von kranken Tieren: Es wird zwischen drei Hygienekategorien unterschieden. Für das Matreial jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in Tierfutter über Vergärung in Biogasanlagen bis zur Deponierung und "thermischen Verwertung", also Verbrennung, reichen.
Den höchsten Gefährdungsgrad besitzt die Kategorie
1. Darunter fallen Versuchstiere, Zoo- und Zirkustiere und
Wild- und Haustiere, die eine übertragbare Krankheit haben, ebenso Küchen- und Speiseabfälle aus beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr. Dieses Material der Kategorie 1
muss verbrannt werden und darf
nicht zu Tierfutter verarbeitet werden.
In Kategorie
3 sind Stoffe, die hygienisch einwandfrei sein müssen, so dass von ihnen
keine Gefährdung für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Zu ihnen zählen Schlachtnebenprodukte von
schlachttauglichen Tieren (also ohne Krankheiten!), ferner Fische und andere Meerestiere. Unter bestimmte Bedingungen kann aus diesen Stoffen Heimtierfutter gewonnen werden.
In der Kategorie
2 ist alles, was nicht zu Kategorie 1 oder 3 gehört. Hierhin gehören die herkömmlichen beseitigungspflichtigen Materialien wie tote Nutztiere, gesunde Wildtiere, Konfiskate vom Schlachthof im herkömmlichen Sinn, also
Schlachtkörperteile mit Krankheitserscheinungen, andere tierische Nebenprodukte, die weder in Kategorie 1 noch 3 aufgeführt sind und letztlich auch Gülle und Magen-Darm-Inhalt von Schlachttieren. Diese Stoffe müssen mit Ausnahme der Gülle und des Magen-Darm-Inhalts einer Drucksterilisation unterworfen werden, von denen fünf verschiedene Methoden in der Verordnung beschrieben sind. Die daraus hergestellten Produkte, Tierfett und Tiermehl bzw. "Fleisch-Knochen-Mehl" können in einer Fettschmelze für technische Fette verarbeitet werden, als Bodenverbesserungsmittel dienen oder in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden.
Tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 sind beseitigungspflichtig. Für Haustierfutter dürfen also
nur Produkte der Kategorie
3 verwendet werden.
(siehe "Katzen extra", 05/08 )