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Frage zu Haltung in Mietwohnung

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Baby&Buddy
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Frage zu Haltung in Mietwohnung

Beitrag von Baby&Buddy » 18.08.2008 19:08

Hallo

Ich habe eine kleine, komplizierte Frage wegen der Haltung von Katzen in Mietwohnungen.

In unserem Mietvertrag steht der übliche Spruch:
Tiere dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der Vermieters gehalten werden. .............. Kleintiere (z.B. Ziervögel und Zierfische u.a.) darf der Mieter ohne Erlaubnis der Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten.

Bei Sonstige Vereinbarung, wurde damals handschriftlich rein geschrieben:
Dem Mieter ist gestattet - Fische zu halten. Bei anderen Tieren, ist der Vermieter zu informieren.

(Wir hatten damals vor Fische zu halten)

Allerdings wollten wir dann später doch Katzen haben und haben unsere Vermieterin gefragt. Wobei, jetzt kommt das komplizierte:

Unsere eigentliche Vermieterin (Oma, mind. 80Jahre alt, kapiert nicht mehr viel) mit der wir den Mietvertrag abgeschlossen haben, hat die ganzen Rechte und so weiter an Ihre Tochter abgegeben, das heisst im Vetrag ist die Oma unsere Vermieterin aber das sagen hat die Tochter.

So, die Tochter haben wir damals gefragt, ob wir Katzen haben dürfen, Sie sagte ja. Aber wir sollen der Oma (Ihrer Mutter) nichts sagen, die möge keine Katzen, weil sie nicht versteht, dass die nicht wie Hunde sind und auf Komanndo hören.

Super, wir haben jetzt die Katzen und ich hab manchmal Angst, wenn die Oma das mitbekommt, ob sie uns im schlimmsten Fall aus der Wohnung schmeißen kann?

Der Tochter haben wir dass ja damals gesagt aber dass kann ich ja der Oma nicht sagen, die dreht durch und fühlt sich bestimmt hintergangen.

Durch eine Handschriftliche Änderung im Mietvertrag bzgl. Tierhaltung, erlischt damit die Regelung die von Anfang an im Mietvertrag steht?

Heisst das, wir müssten jetzt nur noch informieren? Das haben wir ja.
Oder bleibt das bestehen was ursprünglich drinne steht, Tiere dürfen nur mit vorheriger Einwilligung der Vermieters gehalten werden.

Was zählt zu Kleintieren?

Etwas kompliziert, es tut mir leid !!! :roll:

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Lady Griddlebone
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Beitrag von Lady Griddlebone » 18.08.2008 19:42

In der neuesten Ausgabe des "Katzen Extra" steht diesbezüglich folgendes:
(jlp). Die Klausel in einem formularmäßigen Wohnungsmietvertrag "Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen mit Ausname von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters." hält der Inhaltskontrolle nicht stand. Gerade bei der Tierhaltung des Mieters müssen die Interessen aller Beteiligten sorgfältig abgewogen werden. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei berücksichtigenden Umstände so individuell sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Bundesgerichtshof, Az:VIII ZR 340/06

Wenn du mit der Tochter gut reden kannst, würde ich mich mal drum kümmern, ob du einen schriftlichen Beleg bekommen kannst, der besagt, dass die "Omma" die Rechte an ihre Tochter abgegeben hat.
Dann würde ich mir von der Tochter eine schriftliche Bestätigung holen, dass die Katzen erlaubt sind. So bist du trotz allem auf der sicheren Seite.
Und der Tochter würde ich erklären, WARUM du so viel Angst hast, dass du deine Katzingers abgeben musst, falls die Oma die sieht.
Vielleicht versteht sie dann, warum du alles schriftlich haben willst.
Auch wenn eigentlich dieses ganze schriftliche Zeug anscheinend sowieso nix bringt....

Seit wann habt ihr denn die Katzen?
Wenn die Oma bisher durch diese nicht gestört wurde, dann ist sie vielleicht eh nicht so schockiert davon, falls sie mal was mitbekommt ;-)

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Beitrag von Baby&Buddy » 18.08.2008 20:00

Danke für deine Antwort.

Ich werde mit der Tochter mal reden. Dass ich Angst habe usw...

Sie sagte damals auch, wenn die Oma die mal sehen würde, sollen wir sagen, die sind nur "zu Besuch" bei uns, weil Freunde in Urlaub sind oder so.

Wir haben die Katzen jetzt 6 Monate.

Ich saß vorhin auf dem Balkon und die Oma hat aus dem Hausflur-Fenster geguckt, wenn man da um die Ecke guckt, guckt man genau auf unseren Balkon. Die Katzen und ich saßen da, eigentlich hätte Oma die Katzen vorhin sehen müssen aber sie hat nichts gesagt. Mein Freund habe ich gleich in den Hausflur geschickt und da hat er mit der Oma wegen was anderem geredet aber Sie hat nichts wegen Katzen gesagt, entweder Oma ist blind oder hat irgendwas vergessen oder durcheinander gebracht.

Ich glaube aber dass wirklich richtige wäre, einfach mit der Tochter zu reden.

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Beitrag von Lady Griddlebone » 18.08.2008 20:54

Ja, das glaube ich auch.
Vor allen Dingen, dass man der Tochter wirklich erklärt, dass es dir SEHR WICHTIG ist, das geregelt zu bekommen.

Weil wenn du sagst, die sind nur zu Besuch, dann löst das deine Angst nicht, sondern du rennst nur von einer Lüge womöglich dann zur nächsten.
Weil die können ja nicht 365 Tage im Jahr zu Besuch sein.
Das ist ja auch für DICH kein Leben, wenn du immer Angst haben musst, dass die Oma die Katzen sieht....

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Beitrag von Bastet » 19.08.2008 05:58

Ich brauch eigentlich nix mehr sagen, Cordi hat das ja schön für mich geregelt. :lol:

(Ist das nicht angenehm, wenn jemand schon geantwortet hat, und zwar genau das, was man sagen wollte? :wink: )

Mir fällt wirklich nichts anderes ein, als das, was schon gefallen ist.
Ich kann mich aber dennoch mal schlau machen als alte Juristin, was es noch an Möglichkeiten gibt, damit du auf der sicheren Seite bist.

LG Annette

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Beitrag von hefe » 19.08.2008 09:19

Mhh, also ich hab von GU einen Katzenratgeber, wo diese Frage auch angesprochen wird. Ich muss aber dazu sagen, dass er schon einige Jahre alt ist. (vielleicht so 12 oder so)

Da steht drin , dass diese Klausel im Mietvertrag eigentlich unzulässig ist und die persönliche Entfaltung des Mieters Vorrang hat und er somit keine Einwilligung bräuchte.

Was ist denn jetzt war? Oder sagt das Zitat aus der Zeitschrift das auch aus? (bin gerade erst aufgestanden XD)

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Beitrag von Baby&Buddy » 19.08.2008 10:00

@ Bastet, wenn du dich mal schlau machen würdest wäre das sehr lieb :)

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Beitrag von Gyde_S » 19.08.2008 11:12

hefe hat geschrieben:Da steht drin , dass diese Klausel im Mietvertrag eigentlich unzulässig ist und die persönliche Entfaltung des Mieters Vorrang hat und er somit keine Einwilligung bräuchte.
Was ist denn jetzt war? Oder sagt das Zitat aus der Zeitschrift das auch aus? (bin gerade erst aufgestanden XD)
Grundsätzlich muss man ja auch immer bedenken, wie man das verhältnis haben möchte. klar kann man die klausel im mietvertrag anfechten, vor Gericht gehen, und wird möglicherweise auch gewinnen, aber ist das wirklich wünschenswert, mit dem vermieter dauernd im streit zu liegen? Eine friedlich Einigung, die auf jeden fall schriftloch vorliegen muss, ist immer die beste Lösung. ohne würde ich in keine Wohnung ziehen. denn im schlimmsten fall könnte der vermieter dich mit Sicherheit rauswerfen, weil du den vertrag gebrochen hast (oder du müsstest die Tiere abgeben).

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Beitrag von hefe » 19.08.2008 11:53

@Gyde: Wie schon geschrieben, steht da, es sei hinfällig. Also braucht man es auch gar nicht erst vor Gericht an zu fechten. Höchstens es kommt zum Streit mit dem Vermieter und er will einen rausschmeißen.

aber sonst hast du natürlich recht und wie auch gesagt, ich weiß nicht, ob es (noch) gültig ist oder ob das generell nicht stimmt.

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Beitrag von Gyde_S » 19.08.2008 11:58

Ja es ist hinfällig, aber im Streitfall wird man es nicht ohne rechtsanwalt lösen können, da Wort gegen Wort steht und der vermieter dich rauswerfen könnte, weil es sein Eigentum ist.

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