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Welche Hoehe der Schutzgebuehr ist angemessen?

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kathi
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Beitrag von kathi » 12.01.2009 19:33

Versteh auch nicht, warum der Vertrag nicht rechtsfähig sein soll. :?
Mautzis-Mama hat geschrieben: Die Tochter einer Freundin fragt mal morgen in der Schule nach,mal schaun was sich da ergibt....
Vergewissere dich dann aber, dass die Eltern voll und ganz dahinter stehen, Kinder verlieren schnell mal die Lust.

Mautzis-Mama
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Beitrag von Mautzis-Mama » 13.01.2009 22:18

Der Vertrag ist rechtswidrig in einer Klausel.

BGB § 90a besagt:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
----

Somit gilt das Sachenrecht nach BGB

Der Schutzvertrag ist namentlich im Gesetz nicht erwähnt. Es ist somit ein normaler Vertrag, der sich dadurch auszeichnet, dass der Käufer zu einem Sonderpreis oder durch Schenkung zwar Eigentümer des Tieres wird, die volle Verfügbarkeit über das Tier jedoch durch die Schutzkomponente eingeschränkt wird.
Es wäre auch noch rechtlich strittig, ob dieser Vertrag nicht sogar als eine Art Leihvertrag angesehen werden kann.
Der Besitz liegt immer noch bei dem Verkäufer. Rechtlich gesehen könnte man den Besitzer auch noch für einzelne Sachen haftbar machen, die hier nicht im Vertrag abgedeckt wurden, aber das steht auf einem anderen Stern.

Der im Vertrag genannte Absatz 5 verlangt, dass der Ãœbergeber berechtigt sei auch unangelmeldete Besuche ab zu statten.
Sollte der Ãœbergeber von dieser Klausel gebrauch machen, verstößt er gegen den § 124 StGB.
Würde der Ãœbergeber auf diese Klausel bestehen, könnte der Vertrag sogar unwirksam werden.


Ich persönlich rate ab, diesen Vertrag zu benutzen. Die Rechtsfolgen für den sogenannten Ãœbergeber sind absolut undurchsichtig, da er noch nach wie vor im Besitz des Tieres ist. Es wurde zwar auf den $ 833 BGB verwiesen, aber das reiht bei weitem nicht.
Ich halte es zwar für angebracht, einen größtmöglichen Schutz einzubauen und auch zu versuchen Missbrauch zu unterbinden, aber dieses Vertragswerk ist dafür nicht sonderlich geeignet, da es sich auch einfach aushebeln lässt.

Wurde ein Tier entgegen der vertraglichen Vereinbarungen veräußert, würde BGB § 933 greifen. Der besagt: Gehört eine nach § 930 veräußerte Sache nicht dem Veräußerer, so wird der Erwerber Eigentümer, wenn ihm die Sache von dem Veräußerer übergeben wird, es sei denn, dass er zu dieser Zeit nicht in gutem Glauben ist.
somit könnte es nur von dem sogenannten "Ãœbernehmer" zurückgefordert werden, wenn der neue Besitzer es nicht gutgläubig erworben hat, was allerdings meist sehr schwer nach zu weisen ist.

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Liolein
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Beitrag von Liolein » 13.01.2009 22:58

Ich habe hier was gefunden
22.01.07

Viele Tiereigentümer sind aus den unterschiedlichsten Gründen gezwungen, ihr Tier wegzugeben. Oft besteht der Wunsch, dass es dem Liebling in der Fremde ebenso gut gehen möge, wie „daheim“. Daher versuchen viele Verkäufer, diesen Wunsch in Vertragsform zu gießen. So hofft man, das Wohlergehen des Lieblings notfalls gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Bestrebungen sind allerdings nur teilweise und auf Umwegen zu erreichen.

Das Mittel der Wahl ist der sogenannte Schutzvertrag.

Der normale Schutzvertrag besteht aus 2 Komponenten. Zunächst werden Pflichten des Käufers festgelegt. Diese können in Verhaltensregeln (dem Pferd viel Koppelgang ermöglichen, regelmäßige Tierarztuntersuchungen), Gebrauchsbeschränkungen (den Hund nicht ganzjährig als Freiland-Wachhund einzusetzen) oder Unterlassungsgeboten (das Pferd nicht mit Hafer zu füttern ) bestehen. Hier sind der Phantasie der Vertragsparteien keine Grenzen gesetzt.

Einen weiteren Schutz soll ein Vorkaufsrecht bieten. So will der Verkäufer sein Mitspracherecht erhalten, wenn das Tier verkauft werden soll. Denn bei einem Weiterverkauf erlöschen die zwischen Verkäufer und Käufer bindenden Absprachen aus dem Schutzvertrag.

Solange also das Tier nicht verkauft werden soll bleibt nur Erstere als Ansatzpunkt.

Direkt kann der Käufer die Regelbefolgung nicht erzwingen. Wenn der Käufer jedoch gegen die Regeln verstößt, hat der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch. Diesen zu beziffern, so dass es dem Käufer weh tut, mithin der Sicherungszweck durch finanziellen Druck erreicht werden kann. ist jedoch nahezu unmöglich. Welchen Schaden soll der Verkäufer denn haben, wenn ein Tier, dass ehemals ihm gehörte, falsch gefüttert wird?

Deswegen braucht jeder Schutzvertrag noch Vertragsstrafenklauseln zur Absicherung. So verspricht der Käufer für die Verletzung von vertraglichen Schutzpflichten die Zahlung einer bestimmten Summe. Tritt nun eine Pflichtverletzung ein, muss der Käufer diesen Betrag an den Verkäufer zahlen. Um dies zu vermeiden wird der Käufer sich wohl an die Schutzregeln halten.

So sichert eine Vertragsstrafe indirekt die Zweckerreichung ab.

Damit dieser Idealfall aber eintreten kann, sollte man sich den Vertrag von kompetenter Seite erstellen lassen.

Quelle: http://www.gesetzsuche.de/index.php?id= ... 621287f7b3



Ich kann dich auch nicht verstehen.
Du willst deine Katzen in gute hände vermitteln. scheust aber vor irgendwelche Arbeiten die damit zu tun.
Sorry Mautzi aber egal was hier vorgeschlagen wird, du meinst ständig du hast keine Zeit.
Es wurde vorgeschlagen Flyer zu machen, da kam dann diese Antwort von dir
Ob ich das mit den Flyern diese Woche schaffe muss ich schauen,hab viel aufn Zettel und bin gesundheitlich auch sehr angeschlagen (dazu kommt noch die Risiko-Schwangerschaft). Und die Kitten habe seit ein paar Tage auch unten, da sie jetzt Stubenrein sind und mein Sohn derzeit nicht zu Hause ist,dann ist die Lütte auch ruhiger den Kitten gegenüber.
Nun habe ich dir Vorgeschlagen einen Schutzvertrag zu machenm, was von meheren User für richtig bestätig wurde, und du kommst wieder mit etwas weswegen man den Vertrag nicht machen soll.

Tut mir leid Mautzi, für mich sieht es so aus, als ob dir keine wirkliche Arbeit machen möchtest und einfach immer wieder nach Argumenten suchst um diese Arbeit zu umgehen.

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Beitrag von Mautzis-Mama » 14.01.2009 00:34

Oh nein,da hast du unrecht.Es geht nicht darum,dass ich keine Zeit aufwenden will,sondern darum,dass ich selbst krank bin,derzeit nicht mehr vor und zurückweis,was Termine betrifft und nicht mal eben so hier weg komme!Es ist deshlab nicht fair,wenn man die Zeilen liest.Für die Katzen opfere ich derzeit meine letzte Kraft und ich tue es gerne!
Ich habe den Vertrag meinen Mann gezeigt,weil ich ihn anwenden wollte,er hat mir daraufhin gesagt,dass er rechtswidrig ist.
Deshalb hat er sich vorhin 2 Stunden hingesetzt und sich mit dem Vertrag und den Gesetzten beschäftig um euch auch aufzuzeigen warum.


Den letzten Beitrag hat somit mein Mann verfasst um euch zu erklären,was er mit rechtswidrig meinte.
Er hat eben nochmal zusammengefasst,dass man mit diesem Vertrag im Besitz des Tieres bleibt!
Man gibt dann zwar das Eigentum ab,aber der Besitz bleibt immer noch bei einem selbst!
Somit kann die Sache auch nicht verkauft werden.

Im Prinzip ist es ein indirekter Leihvertrag.
Oben drüber steht: ...Ãœbernehmer.....Ãœbergeber..... nicht Käufer...Verkäufer
man ist dann noch verpflichtet,dass Tier irgendwann zurück zu nehmen.

!!!!Ausserdem,wenn mir die Tiere egal wären oder ich keine Ziet aufwenden wollen würde,würde ich mich nicht ans Forum setzten und euch um Rat fragen!!!!

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Beitrag von Siamangel » 14.01.2009 07:01

Mautzis-Mama hat geschrieben:Oh nein,da hast du unrecht.Es geht nicht darum,dass ich keine Zeit aufwenden will,sondern darum,dass ich selbst krank bin,derzeit nicht mehr vor und zurückweis,was Termine betrifft und nicht mal eben so hier weg komme!Es ist deshlab nicht fair,wenn man die Zeilen liest.Für die Katzen opfere ich derzeit meine letzte Kraft und ich tue es gerne!
Ich habe den Vertrag meinen Mann gezeigt,weil ich ihn anwenden wollte,er hat mir daraufhin gesagt,dass er rechtswidrig ist.
Deshalb hat er sich vorhin 2 Stunden hingesetzt und sich mit dem Vertrag und den Gesetzten beschäftig um euch auch aufzuzeigen warum.


Den letzten Beitrag hat somit mein Mann verfasst um euch zu erklären,was er mit rechtswidrig meinte.
Er hat eben nochmal zusammengefasst,dass man mit diesem Vertrag im Besitz des Tieres bleibt!
Man gibt dann zwar das Eigentum ab,aber der Besitz bleibt immer noch bei einem selbst!
Somit kann die Sache auch nicht verkauft werden.

Im Prinzip ist es ein indirekter Leihvertrag.
Oben drüber steht: ...Ãœbernehmer.....Ãœbergeber..... nicht Käufer...Verkäufer
man ist dann noch verpflichtet,dass Tier irgendwann zurück zu nehmen.
Dann ändere den Vertrag und alles ist Banane. :wink:

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Beitrag von Liolein » 14.01.2009 12:07

Nur mal ganz nebenbei, sobald du eine Schutzgebühr nimmst ist der Vertrag kein Schutzvertrag mehr sondern ein Kaufvertrag und somit ändert sich wieder alles.

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Beitrag von Mautzis-Mama » 28.01.2009 23:15

Also,leider hatten wir extreme PC Probleme (hab jetzt meinen eigenen),aber zwischen durch gingen Beide nicht.
Ich habe die Kitten mit Schutzgebühr und Vertrag in die Anzeige gesetzt.Die Jenige war auch bereit dazu,allerdings bin ich ehrlich:
Die Frauen waren bei uns,haben die Kitten kennengelernt,ich stehe im regelmäßigen Austausch mit ihr,sie geben sich sehr viel mühe und ich habe mich entschieden sie umsonst,aber mit Schutzvertrag abzugeben.
Am Freitag werden sie nun abgeholt,da sie dann schon 12 Wochen sind (habe falsch gerechnet) und ich habe ein gutes Gefühl dabei.

Hoffe ihr versteht meine Umentscheidung.

LG

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Beitrag von kathi » 29.01.2009 14:03

Hallo,

also ich finde den Vertrag eh sinnvoller als die Schutzgebühr.
Schön, dass Sie zusammen bleiben können. :smile1:

LG Kathi

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